Tarifverträge und gerechte Entlöhnung im Maschinenbau
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von Ernst Weißhuhn.
.PUBLICATION, DISTRIBUTION, ETC
Place of Publication, Distribution, etc.
Berlin, Heidelberg
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Springer Berlin Heidelberg : Imprint : Springer
Date of Publication, Distribution, etc.
1913
CONTENTS NOTE
Text of Note
Inhaltsübersicht --; I. Aufgabe der Tarifverträge --; II. Zur Theorie des gerechten Lohnes --; III. Praxis der Entlöhnung bei den bestehenden Tarifen --; IV. Anwendung auf den Maschinenbau --; V. Zusammenfassung --; VI. Mögliche Einwände gegen die gemachten Vorschläge.
SUMMARY OR ABSTRACT
Text of Note
Währencl die rechtliche Seite der Tarifverträge oft Gegen & tand langer Abhandlungen vieler hervorragender Fachleute auf diesem. Gebiete gewesen ist, wurde die Frage, unter welchen Voraus setzungen die gebräuchlichen Löhnungsverfahren eine gerechte Lohnregelung zulassen, wissenschaftlich bisher wenig behandelt. Bei dem Versuch, diese Frage für den Maschinenbau zu löscn, ergab sich von selb & t die allgew.einere Aufgabe, die von dem ~Ienschen zu leistend.en Arbeiten überhaupt durch AuHindung eines gerechten Maß & tabes zu messen. Es wurde nun derjenige 1Iaßstab gewählt, der zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von :Maschinen benutzt wird. Die Möglichkeit der sinngemäßen Anwendung wird bestiitigt durch eine ganze Reihe bekannter Erscheinungen aus dem Gebiete der Arbeitsentlöhnung. Das vorliegende Werk macht nicht den Anspruch, eine schon in allen Teilen ausgebaute Theorie zu bringen, sondern der Ver fasser hofft auf eine sachliche Kritik, die den \Veg zur gerechten Entlöhnung mit ebnen hilft. Berlin, im Juni 1913. Ernst Weißhuhll. I. Aufgabe der Tarifverträge. Der Tarifvertrag bezweckt die Regelung der Löhne und der 1 anderen Arbeit & bedingungen.) Er bringt Ruhe und Stetigkeit für die Vertragsdauer in die gegenseitige Abhängigkeit von Arbeit geber und Arbeitnehmer und versucht, die widerstrebenden Interessen dieser beiden Parteien zu vereinigen. An Stelle des Kampfes wird ein vertraglicher Ausgleich für eine Reihe von Jahren vereinbart. Der schwierigste Teil des Tarifvertrages ist die Festlegung des Verhältnisses von Unternehmer gewinn zum, Arbeiterlohn.