Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts
[Book]
von Hans-Bernd Schäfer, Claus Ott.
Berlin, Heidelberg
Springer Berlin Heidelberg : Imprint : Springer
1986
I. Alternative Entscheidungen, Entscheidungsfolgen und Entscheidungsbewertungen --; II. Was ist soziale Wohlfahrt? --; Probleme der Folgenbewertung --; III. Wirtschaftswissenschaft, Handlungsrechte und ökonomische Analyse des Rechts --; IV. Ein ökonomisches Konzept des Schadensrechts --; V. Verknüpfung von ökonomischer Analyse und normativem System des Schadensersatzrechts --; VI. Ökonomische Analyse und Rechtsdogmatik im Schadensrecht --; VII. Ökonomische Analyse des Vertragsrechts --; VIII. Geltungsgrund und Funktion der Vertragsfreiheit aus juristischer Sicht --; IX. Vertrauensschutz und Allokationseffizienz --; X. Vertrauensschutz im Recht des Güter- und Leistungsaustausches --; Ausblick --; Verzeichnis der Schaubilder.
Dieses Buch liefert eine Einführung in die ökonomische Analyse des Rechts und deren Anwendung auf zentrale Fragen des Zivilrechts. Nach dem Erscheinen einer umfangreichen Fachliteratur scheint es geboten, die Grundlinien dieses Ansatzes und dessen Verwertbarkeit für praktische Fragen des deutschen Rechts darzustellen. Bei der Auswahl der Themen kam es uns nicht auf Vollständigkeit an, etwa darauf, alle Rechtsgebiete aus wohlfahrtsökonomischer Sicht zu ana lysieren. Vielmehr soll an wichtigen Ausschnitten und Beispielen des Zi vilrechts, insbesondere des Delikts- und Vertragsrechts die neue Sichtwei se der ökonomischen Analyse vorgeführt und die Leistungsfähigkeit des Ansatzes innerhalb der rechtswissenschaftlichen Dogmatik zum Ausdruck gebracht werden. Welche Wirkungen Rechtsnormen tatsächlich haben und welche Ziel vorstellungen für Rechtsgestaltung und vor allem auch Rechtsanwendun gen bestehen, soll in diesem Buch mittels wohlfahrtstheoretischer Analy sen untersucht werden. Damit wird nicht nur ein theoretisches Interesse verfolgt, sondern mehr noch die Umsetzung ökonomischer Folgenanalyse und Folgenbewertung bei der Lösung konkreter Rechtsprobleme und bei der Fortbildung des geltenden Rechts. Wir sind der Auffassung, daß die ökonomische Analyse nicht nur die Funktion rechtlicher Normen deutli cher macht, sondern auch Rechtslehre und Rechtsprechung unmittelbar und nachhaltig anzuregen und zu befruchten vermag und in Zukunft auch zunehmend beeinflussen wird.