Weiterbildungsnormen der Ärztekammern auf dem rechtlichen Prüfstand
نام عام مواد
[Book]
نام نخستين پديدآور
von Gunther Schwerdtfeger ; herausgegeben von Maximilian G. Broglie.
وضعیت نشر و پخش و غیره
محل نشرو پخش و غیره
Berlin, Heidelberg
نام ناشر، پخش کننده و غيره
Springer Berlin Heidelberg
تاریخ نشرو بخش و غیره
1989
مشخصات ظاهری
نام خاص و کميت اثر
VII, 60S
فروست
عنوان فروست
MedR Schriftenreihe Medizinrecht
يادداشت کلی
متن يادداشت
Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der "Standigen Konferenz Weiterbildung" (neue) "Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen" beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ "Facharzt") den Arztekammern. Vor allem wegen des "Facharztbeschlusses" des Bundesverfassungsge richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (Paragraph43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer (Paragraph 24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur "Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)" zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte kammer ist u. a., "auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken". So Paragraph 211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fass.
موضوع (اسم عام یاعبارت اسمی عام)
موضوع مستند نشده
Internal medicine.
موضوع مستند نشده
Internal Medicine.
موضوع مستند نشده
Law.
نام شخص به منزله سر شناسه - (مسئولیت معنوی درجه اول )
مستند نام اشخاص تاييد نشده
von Gunther Schwerdtfeger ; herausgegeben von Maximilian G. Broglie.