Lagebericht, zusätzlicher Bericht über die wirtschaftliche Situation, der von der Geschäftsführung zu erstellen ist. Der Lagebericht ist nicht Bestandteil des → Jahresabschlusses. Der Lagebericht ist von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften (eG) und Unternehmen mit Ausnahme von Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleuten, sowie von Konzernen zu erstellen. Gemäß § 289 HGB sind zumindest der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Er hat eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss ausgewiesenen Beträge und Angaben zu erläutern. Ferner ist im Lagebericht die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zu beurteilen und zu erläutern; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. - Der Lagebericht soll eingehen auf:1.Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Geschäftsjahr eingetreten sind;2.Risikomanagementziele und -methoden der Gesellschaft einschließlich ihrer Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahme der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden;3.Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist, jeweils in Bezug auf die Verwendung der Lage oder der voraussichtlichen Entwicklung;4.den Bereich der Forschung und Entwicklung;5.bestehende Zweigniederlassungen der Gesellschaft