Die Buchhaltung für die gewerblichen Betriebe der Gemeinden :
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Erläutert an einem Beispiel der Buchführung eines Elektrizitätswerkes
First Statement of Responsibility
von Fr. Schmidt.
.PUBLICATION, DISTRIBUTION, ETC
Place of Publication, Distribution, etc.
Berlin, Heidelberg
Name of Publisher, Distributor, etc.
Springer Berlin Heidelberg : Imprint : Springer
Date of Publication, Distribution, etc.
1914
CONTENTS NOTE
Text of Note
I. Die Bestandskonten --; II. Das Magazin und das Bestellwesen --; III. Die laufende Verwaltung und deren Konten --; IV. Die Ausschreibung von Rechnungen und die eingehenden Rechnungen --; V. Die Anlegung der Bücher --; VI. Der Abschluß und die Bilanz --; VII. Das Werkstattkonto --; VIII. Das Legen der Jahresrechnung an der Hand des Haushaltplanes.
SUMMARY OR ABSTRACT
Text of Note
Die seit Jahren sich im Flusse befindende Frage, ob die kamera listische Buchhaltung oder die kaufmännische die geeignete Form für die Rechnungsführung des Staates und der Gemeinden sei, wird in diesem Werke nur insoweit berührt, als es sich um die gewerblichen auf Gewinnerzielung gerichteten Unternehmungen der Gemeinden handelt. Der Verfasser, der in seiner langjährigen Tätigkeit mit beiden Buchführungsformen gearbeitet hat und mit ihren Einzelheiten vertraut ist, ist auf Grund dieser Erfahrung der Ansicht, daß für solche gewerblichen Betriebe allein die doppelte kaufmännische Buchhaltung in Frage kommt. Bemerken möchte ich hierbei, daß ich für den ge wöhnlichen Haushalt der Gemeinden die kaufmännische Buchhaltung für ungeeignet halte und dort der kameralistischen Buchführung unbe dingt den Vorzug gebe, auch alle Bestrebungen auf diesem Gebiete, die kameralistische Buchhaltung in Anlehnung an die Formen der kaufmännischen Buchhaltung "auszubauen", mehr oder weniger als verfehlt ansehe. Der Kommunalverwaltungsbeamte - der besoldete und der ehren amtliche - ist genötigt, in seinem Wirkungskreise zu der Frage der Buchhaltungsform Stellung zu nehmen. Ihm sind wohl die Formen und das Wesen der kameralistischen Buchhaltung geläufig, nicht aber diejenigen der kaufmännischen. Auf dieser Unkenntnis beruht wohl zum größten Teil das ablehnende Verhalten, welches der Einführung der kaufmännischen Buchhaltung auch da entgegengebracht wird, wo sie wirklich am Platze ist, nämlich in den gewerblichen Kommunalbetrieben.