Die Sachentscheidungsbefugnisse des Revisionsgerichts :
[Book]
eine Untersuchung nach der Einführung des § 354 Abs. 1a StPO /
Elisa Kuhne.
Wiesbaden :
Springer,
2018.
1 online resource
Juridicum--Schriftenreihe zum Strafrecht
Research
Intro; Vorwort; Inhaltsverzeichnis; A. Einleitung; B. Gesetzgebungsgeschichte des 354 Abs. 1a StPO; C. Revisibilität der Strafzumessung; I. Strafzumessungsfehler als Rechtsfehler; II. Insbesondere: Revisibilität der Angemessenheit der Strafe; D. Revisionsgerichtliche Sachentscheidungskompetenzen; I. Vorgelagerte Fragen; 1. Keine Beschwer; 2. Kein Beruhen (337 StPO); a) Auf wessen Sicht kommt es hierbei an?; b) Zwischenergebnis; II. Die Regelung des 354 Abs. 1 StPO; 1. Voraussetzungen eigener Sachentscheidung nach 354 Abs. 1 StPO
A) Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungenb) Keine weiteren tatsächlichen Erörterungen; 2. Entscheidungsinhalte; a) Freispruch; b) Einstellung; c) absolut bestimmte Strafe; d) gesetzlich niedrigste Strafe; e) Absehen von Strafe; III. 354 Abs. 1a StPO; 1. Normzweck; a) Beschleunigung des Verfahrens; b) Ressourcenschonung; 2. Voraussetzungen nach dem Wortlaut des 354 Abs. 1a StPO; a) Gesetzesverletzung bei der Zumessung von Rechtsfolgen; b) Sachlich-rechtlicher Mangel; c) Keine weiteren tatsächlichen Ermittlungen erforderlich
A) Urteilsabsprache, die Punktstrafe zum Inhalt hatb) Hohe verhängte Strafe; c) Neue Gesamtabwägung erforderlich; d) Wegfall eines relevanten Strafschärfungsgrundes; 9. Art der Entscheidung; a) 354 Abs. 1a S. 1 StPO; b) 354 Abs. 1a S. 2 StPO; c) Zwischenergebnis; 10. Offengebliebene Fragen; a) Welche Strafzumessungsumstände darf das Revisionsgericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen?; b) Die Plausibilitätsprüfung bei relevanten Einwänden; c) Fehlender Vortrag zur Vollständigkeit des Strafzumessungssachverhaltes
A) Zusammenfassung der dem Bundesverfassungsgericht unterbreiteten Entscheidungenb) Verfassungsmäßigkeit des 354 Abs. 1a StPO; 6. Zusätzliche Voraussetzungen des 354 Abs. 1a StPO nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts; a) Zutreffend ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt; b) Hinweispflicht; c) Gewährung rechtlichen Gehörs; d) Begründungspflicht; e) Keine Anwendbarkeit bei Schuldspruchberichtigung; 7. Daraus resultierender Anwendungsbereich; a) Unproblematische Fallgruppen; b) Problematische Fallgruppen; 8. Weitergehende Einschränkungen?
D) Zusätzliche Voraussetzungen 354 Abs. 1a S. 2 StPO3. Entscheidungsinhalte; a) Absehen von der Aufhebung bei Angemessenheit der Rechtsfolge; b) Angemessene Herabsetzung der Rechtsfolgen; c) Ermessen des Revisionsgerichts; 4. Einschränkungen durch die Revisionsgerichte selbst; a) Besondere Notwendigkeit eines persönlichen Eindrucks vom Angeklagten; b) Neue tatsächliche Erkenntnisse zu erwarten; c) Verstöße gegen zwingende Vorschriften; d) Vorliegen einer Vielzahl von Strafzumessungsfehlern; 5. Verfassungsrechtliche Problematik