Konzernbetriebsrat und Konzernbetriebsvereinbarung in der Betriebs- und Unternehmensumstrukturierung
[Book]
Bastian Kiehn.
[Freiburg]
Centaurus Verlag & Media UG
2012
Forum Arbeits- und Sozialrecht, Bd. 36.
Cover; Half-Title; Title; Copyright; Dedication; Vorwort; Inhaltsübersicht; Inhaltsverzeichnis; Abkürzungsverzeichnis; Erster Teil: Einführung; 1 Problemstellung; 2 Gang der Untersuchung; Zweiter Teil: Grundlagen; 3 Begriff und Formen der Betriebs- und Unternehmensumstrukturierung; A. Begriffsbestimmung und Systematisierung; I. Gesetz als Hilfe zur Begriffsbestimmung; 1. Begriff "rechtliche Umstrukturierung" im TzBfG und BetrVG; 2. Begriff "Umstrukturierungen" im WpÜG; II. "Umstrukturierung" als untechnischer Begriff; 1. Umstrukturierungen auf der Betriebsebene. A) Einschränkung und Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilenb) Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben; c) Weitere Fälle des 111 S. 3 BetrVG; 2. Umstrukturierung auf der Unternehmensebene; a) "Share Deal"; b) "Asset Deal"; c) (Innerstaatliche) Umstrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz; aa) Verschmelzung; bb) Spaltung; cc) Vermögensübertragung; dd) Formwechsel; d) Grenzüberschreitende Verschmelzung von Unternehmen; 3. Überschneidungstatbestände; B. Ergebnis; 4 Betriebliche Mitbestimmung im Konzern; A. Zweck des Konzernbetriebsrats; B. Errichtung des Konzernbetriebsrats. I. Fakultative ErrichtungII. 54 BetrVG als zwingende Vorschrift; III. Konzern (18 Abs. 1 AktG); 1. Bezugnahme auf 18 Abs. 1 AktG; a) Konzernbetriebsratserrichtung nur im Unterordnungskonzern; b) Kein betriebsverfassungsrechtlicher Konzernbegriff; 2. Mindestens zwei (rechtlich selbstständige) Unternehmen; a) Unternehmensbegriff der 15 --; 22 AktG; aa) Herrschendes Unternehmen; (1) Sonderfall: Öffentliche Hand als herrschendes Unternehmen; (2) Sonderfall: Holding-Gesellschaften; (3) Sonderfall: Innengesellschaft bürgerlichen Rechts; bb) Abhängiges Unternehmen. B) Abweichende Auslegung im Rahmen des BetrVGaa) Konzerne mit Beteiligung der öffentlichen Hand; bb) Abhängige Unternehmen; cc) Herrschendes Unternehmen; dd) Zusammenfassung; c) Merkmal der rechtlichen Selbstständigkeit; 3. Abhängigkeitsverhältnis; a) 17 Abs. 1 AktG; b) 17 Abs. 2 AktG; c) Abweichende Auslegung im Rahmen des BetrVG; 4. Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung des herrschenden Unternehmens; a) Zusammenfassung; b) Einheitliche Leitung; c) Ausübung der einheitlichen Leitung; d) Abweichende Auslegung im Rahmen des BetrVG; 5. Konzernvermutungen; a) 18 Abs. 1 S. 2 AktG. B) 18 Abs. 1 S. 3 AktG6. Erfasste Konzernformen; IV. Errichtungsbeschlüsse der einzelnen (Gesamt- )Betriebsräte; 1. Notwendige Anzahl der vorhandenen Arbeitnehmervertretungen im Konzern; a) Notwendiges Erfordernis: Mindestens zwei (Gesamt- ) Betriebsräte im Konzern; b) Konzernbetriebsratserrichtung durch den einzigen (Gesamt- ) Betriebsrat im Konzern; aa) Wortlaut; bb) Systematik; cc) Normvorstellung des Gesetzgebers; dd) Normzweck; c) Ergebnis; 2. Beschlussfassung; 3. 50%-Quorum; a) Anzahl der (Gesamt- )Betriebsräte im Konzern; b) Berechnung des Quorums.