Schmerzensgeld trotz Behandlungserfolg -- Wohin führt die Rechtsprechung?.
Thomas Ratajczak
Berlin, Heidelberg
Springer Berlin Heidelberg
2001
XII, 180S. 8 Illustrationen
MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklärung spaltet die im Medizinrecht tätigen Anwälte ebenso wie die Ärzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenügende Bereitschaft der Ärzte, Patienten über die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklären. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken für aufklärungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beiträge liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Die Entwicklung des Rechts der Risikoaufklärung spaltet die im Medizinrecht tätigen Anwälte ebenso wie die Ärzteschaft in Lager. Beklagt wird einerseits eine nach wie vor ungenügende Bereitschaft der Ärzte, Patienten über die mit medizinischer Behandlung verbundenen Risiken und Gefahren aufzuklären. Beklagt wird andererseits eine ausgeuferte Rechtsprechung, die im Bereich der Medizin noch Risiken für aufklärungspflichtig halte, die weit unterhalb der Schwelle von jedermann allgemein in Kauf genommener Risiken liege. Die Beiträge liefern neben einer Analyse der bisherigen Rechtsentwicklung Anregungen für die Rechtsanwendung und Rechtsfortbildung.
Civil law.
Civil Law.
Law.
KK6229
.
A83
T466
2001
Thomas Ratajczak
Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.